Tipps & Hinweise
Aufstiegsstipendium
Um ein Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung können sich Berufstätige bewerben, die sich durch ihre Leistungen in Ausbildung und Beruf ausgezeichnet haben und nun ein Studium aufnehmen möchten. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.700 Euro pro Jahr während der Regelstudienzeit.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.sbb-stipendien.de/aufstiegsstipendium.html
Weiterbildungsstipendium
Die Begabtenförderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich an junge Berufstätige, die einen herausragenden Berufsabschluss vorweisen können, aber noch keine Berufserfahrung gesammelt haben und nicht älter als 25 Jahre sind. Die maximale Fördersumme liegt bei 1.700 Euro pro Jahr während der Regelstudienzeit.
Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html
Bildungsurlaub
In mehreren Bundesländern besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, fünf bis zehn Tage Bildungsurlaub für berufliche Fördermaßnahmen zu beantragen. Maßgebend ist der Ort des Arbeitsplatzes.
In den Ländern Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind Studiengänge der Steinbeis-Hochschule Berlin für den Bildungsurlaub anerkannt. Weitere Anträge auf Anerkennung sind in Bearbeitung.
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sehen keinen Bildungsurlaub vor.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter Fon +49 (0)30.29 33 09-232 oder per E-Mail an info@steinbeis-smi.de.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie unter
http://www.iwwb.de/links/bildungsurlaub/
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei der der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung können die Kosten, die im Zuge beruflicher Bildungsmaßnahmen entstehen, geltend gemacht werden.
In welcher Höhe Kosten wie Studiengebühren, Reisekosten etc. in Ihrem Fall von der Steuer absetzbar sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

