Tipps & Hinweise
Bildungsurlaub
In mehreren Bundesländern besteht für Arbeitnehmer die Möglichkeit, fünf bis zehn Tage Bildungsurlaub für berufliche Fördermaßnahmen zu beantragen. Maßgebend ist der Ort des Arbeitsplatzes.
In den Ländern Berlin, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind Studiengänge der Steinbeis-Hochschule Berlin für den Bildungsurlaub anerkannt. Weitere Anträge auf Anerkennung sind in Bearbeitung.
Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen sehen keinen Bildungsurlaub vor.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte unter Fon +49 (0)30.29 33 09-232 oder per E-Mail an info@steinbeis-smi.de.
Weitere Informationen zum Thema Bildungsurlaub finden Sie unter
http://www.iwwb.de/links/bildungsurlaub/
Steuerliche Absetzbarkeit
Bei der der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung können die Kosten, die im Zuge beruflicher Bildungsmaßnahmen entstehen, geltend gemacht werden.
In welcher Höhe Kosten wie Studiengebühren, Reisekosten etc. in Ihrem Fall von der Steuer absetzbar sind, erfragen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

